Schritt für Schritt zum passenden Therapeuten

Sie haben sich – vielleicht nach längerer Überlegung oder einigem Zögern – zu einer psychotherapeutischen Behandlung entschlossen.

Wie geht es jetzt weiter?

Im Folgenden möchten wir Ihnen beschreiben, wie Sie zu Ihrem passenden Therapeuten kommen.

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Sie wählen anhand einer Liste von Psychotherapeuten die für Sie passende Therapeutin bzw. den für Sie passenden Therapeuten aus. Diese Liste finden Sie hier unter „Therapeutensuche“, Sie können sie aber auch telefonisch bei uns erfragen oder von Ihrem behandelnden Arzt, der Zentralen Vermittlungsstelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung oder Ihrer Krankenkasse erhalten.
Bei der Auswahl achten Sie bitte darauf, ob Ihnen ein bestimmtes Verfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder Verhaltenstherapie) angeraten wurde.

Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu den in Frage kommenden Therapeuten auf: Es ist sinnvoll, dies in den angegebenen Sprechzeiten zu tun. So erhalten Sie selbst einen ersten Eindruck und erste Informationen über freie Kapazitäten oder Wartezeiten.

Beim telefonischen Erstkontakt erfahren Sie, ob die jeweilige Therapeutin Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann, ob sie ein Erstgespräch für sinnvoll hält oder ob Sie auf eine Warteliste für eine Behandlung gesetzt werden.

Zum vereinbarten Erstgespräch bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit. Entweder bringen Sie eine Überweisung mit oder zeigen Sie Ihre Versichertenkarte vor.

Der Erstkontakt gibt Ihnen die Möglichkeit, die Situation der Behandlung und die Therapeutin kennenzulernen. Achten Sie hier sorgfältig darauf, ob Sie Vertrauen finden können, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen ernst und angenommen fühlen. Der Behandlerin dient diese erste Probesitzung zur Diagnose- und Indikationsstellung und zur Klärung, ob eine Psychotherapie bei ihr in Frage kommt. Kann sie Ihnen keine Behandlung in Aussicht stellen, so wird sie Ihnen in der Regel Alternativen aufzeigen.

Sollte die Therapeutin nicht zu Ihnen passen, haben Sie die Möglichkeit, ein weiteres Erstgespräch zu führen. Dies kann sinnvoll sein, um den richtigen Therapeuten zu finden.

Bei beiderseitiger Zustimmung folgen auf die erste Probesitzung – ggf. nach einer angekündigten Wartezeit – weitere probatorische Stunden (insgesamt bis zu 5), die der weiteren Abklärung der Diagnose, der Indikation und der Prognose der Behandlung dienen. In dieser Zeit wird die Vorgeschichte erhoben, und es werden gemeinsam die Ziele der Behandlung festgelegt.

Wenn der Psychotherapeut Ihnen nach den Probesitzungen ein Behandlungsangebot macht und Sie dieses Angebot annehmen möchten, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf psychotherapeutische Behandlung.

Zu dem Antrag auf Psychotherapie gehört auch eine medizinische Bescheinigung, der sogenannte „Konsiliarbericht“. Das Formular dazu erhalten Sie bei Ihrem Psychotherapeuten. Sie lassen es von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen.

Danach reicht der Therapeut alle Unterlagen, nämlich den Konsiliarbericht, den von Ihnen unterschriebenen Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeitbehandlung und ein von ihm selber ausgefülltes Formular bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Krankenkasse benachrichtigt sowohl Sie als auch die Psychotherapeutin, wenn die beantragten Stunden bewilligt sind. Die psychotherapeutische Behandlung kann nun beginnen; Sie vereinbaren regelmäßige Termine mit Ihrer Psychotherapeutin.

Weitere Hinweise finden Sie im Flyer der Psychotherapeutenkammer NRW: