Verfahren in der Psychotherapie

Es gibt eine große Anzahl von Therapieverfahren. Neue Forschungsergebnisse beeinflussen vorhandene Verfahren und lassen neue Methoden entstehen.
Die Krankenkassen übernehmen bislang jedoch nur die Kosten für die sogenannten Richtlinienverfahren, die analytische Therapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie. Unter bestimmten Bedingungen werden auch die Kosten für Hypnotherapie, Autogenes Training sowie Progressive Muskelentspannung als Einzelbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

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Bei dieser Therapieform geht man davon aus, dass die aktuellen Krankheitssymptome auf unverarbeiteten Konflikten in der Kindheit beruhen und überwiegend unbewusst geblieben sind. d.h. der Betroffenene weiß nicht, dass seine Beschwerden oder Störungen im Grunde darauf zurückzuführen sind, dass die Beziehung zu wichtigen Bezugspersonen in irgendeiner Weise inadäquat war. Diese früheren unverarbeiteten Konflikte sollen nun durch Verstehen und Durcharbeiten der eigenen Biographie bewusst gemacht werden, wodurch die Lösung oder Bewältigung des aktuellen Problems ermöglicht wird.
Dabei ist die Aufarbeitung vergangener Erlebnisse und Erfahrungen wichtiger als die der aktuellen Probleme.
In der Beziehung zum Analytiker soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Ihre früheren Gefühle und Gedanken wieder lebendig werden. Dabei verhält sich der Analytiker gleichbleibend aufmerksam, bewertet ihre Äußerungen nicht und hält sich persönlich weitestgehend zurück, lässt Sie „frei assoziieren“. Sie erzählen, evtl. ohne viel Kontakt zum Therapeuten, was Ihnen gerade einfällt. Dabei ist es wichtig, möglichst unzensiert von allem zu berichten, was Ihnen durch den Kopf geht. Der Analytiker bietet Ihnen dann eine Deutung an, indem er Ihre Aüßerungen in Zusammenhang stellt mit früheren inneren Konflikten. In der analytischen Therapie wird noch einmal Ihre gesamte Entwicklung rekapituliert, die bis dahin unbewust gebliebenen Emotionen bewusst gemacht und in Ihr Erleben und die Lebensgeschichte integriert. Es wir über einen langen Zeitraum – die Therapie umfasst bis zu 360 Stunden – gearbeitet, wobei die Sitzungen in der Regel ein bis mehrmals wöchentlich stattfinden.

In der tiefenpsychologisch fundierten Therapie werden aktuelle Konflikte oder Störungen – ähnlich wie bei der analytischen Behandlung – mit früheren unbewältigten und unbewusst gebliebenen Erfahrungen in Zusammenhang gebracht. Allerdings steht der aktuelle Konflikt im Vordergrund der Behandlung. Dieser soll in Bezug zur Biographie des Einzelnen verstanden und letztlich auch aufgelöst werden. Der tiefenpsychologisch arbeitende Therapeut arbeitet mehr über die therapeutische Beziehung, die stellvertretend für andere, z.T. frühere Bindungen angesehen wird. Die innerhalb des therapeutischen Settings auftretenen Emotionen können in dem geschützten Rahmen zugelassen, bewusst gemacht und bearbeitet werden. Zusammenhänge zwischen dem aktuellen Konflikt und zurückliegenden Erlebnissen werden dabei sichtbar und erfahrbar gemacht. So wird die Möglichkeit geschaffen, ein störendes Verhalten nach und nach zu korrigieren, wodurch sich ein neuer geistig-seelischer und Verhaltenspielraum eröffnen kann.
Die TP wird sowohl als Kurzzeittherapie ( 25 Stunden ) als auch als Langzeitbehandlung ( 50 – 80 Stunden ) durchgeführt, wobei die Sitzungen in der Regel einmal wöchentlich stattfinden.

Die Verhaltenstherapie basiert auf Methoden und Erkenntnissen der lernpsychologischen Forschung und geht davon aus, dass die meisten Verhaltensweisen nicht angeboren sind, sondern erlernt werden. Ebenso wie wir positive Gewohnheiten und Verhaltensweisen im Denken, Fühlen und Handeln im Laufe des Lebens lernen bzw. an­nehmen, so können wir auch negative Haltungen annehmen, die uns selbst belasten oder das Zusammenleben mit anderen Menschen erschweren. Diese Prozesse werden entscheidend von „inneren Vor­stellungen über sich selbst” und die Umgebung beeinflusst und gesteuert. Dabei spielen Vorerfahrungen, auslösende Bedingungen und aufrechterhaltende Faktoren eine wesentliche Rolle.

Der/die VerhaltenstherapeutIn hilft dem Patienten, psychische Probleme zu lösen, die als konkrete Verhaltensweisen formuliert werden, wobei „Verhalten” auch Gedanken, Gefühle und körperliche Reaktionen einschließt. Darüber hinaus wird die Problemlösefähigkeit des Patienten erhöht. Die Verhaltenstherapie hat nicht den Anspruch, eine „Grundstörung” des Patienten zu heilen oder auf die allgemeine Selbstentfaltung des Patienten hinzuwirken.

Das therapeutische Vorgehen wird individuell auf die jeweilige Störung und den Patienten zugeschnitten. Hierzu werden die Entstehungs­bedingungen und die Hintergründe der Aufrechterhaltung der Störung gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet. Eine aktive Beteiligung des Patienten bei der Festlegung der Therapieziele und dem Erproben neuer Verhaltens- und Erlebensweisen ist eine wichtige Voraussetzung für den Behandlungserfolg. Dies wird unterstützt durch ausführliche Information des Patienten über Erklärungsmodelle der bestehenden Störung und des therapeutischen Prozesses.

Da die Verhaltenstherapie an der empirischen Psychologie orientiert ist, werden sowohl die theoretischen Konzepte als auch die therapeutischen Methoden kontinuierlich überprüft und weiter­entwickelt. Die Verhaltenstherapie ist von den Krankenkassen als Richtlinienverfahren anerkannt.


Die o.g. Verfahren kommen bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Erwachsenen zum Einsatz. Sie werden sowohl in der Form von Gruppen- als auch von Einzeltherapie angewandt.
Außer diesen Verfahren können unterschiedliche Behandlungsmethoden, die in wissenschaftlichen Untersuchungen überprüft wurden, zum Einsatz kommen.

  • systemische Familientherapie
  • Paartherapie
  • Hypnotherapie
  • Traumatherapie
  • EMDR
  • verschiedene Gruppentherapieformen